EURO-Tickets: Änderungen nur bei Gruppenbestellungen möglich

Es ist eine der am häufigsten gestellten Fragen der Fans vor der EURO 2012. Kann ich mir zugeteilte Eintrittskarten verkaufen oder verschenken? Für alle Antragsteller von Karten gilt: Nein, sie dürfen ihr persönliches Ticket für ein EURO-Spiel nicht verkaufen oder weitergeben. Sonderregelungen gibt es nur bei Gruppenbestellungen.

Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UEFA behält der Antragsteller bei Gruppenbestellungen eine Eintrittskarte zur persönlichen Verwendung. Die verbleibenden Eintrittskarten gibt er seinen Mitbestellern, „Gäste“ genannt, zu deren Nutzung weiter – höchstens zum Nennwert dieser Eintrittskarten plus der anteiligen Bearbeitungs- bzw. Servicegebühr.

Weder der Antragsteller noch die Gäste dürfen ihre persönliche Eintrittskarte verkaufen, zum Verkauf anbieten oder auf eine andere Weise weitergeben. Eintrittskarten, die über die Portale der 16 Nationalverbände erworben wurden, können bis 48 Stunden vor dem jeweiligen Spiel im Benutzerkonto kostenlos auf andere Gäste umgeschrieben werden.

Ein Beispiel: Du hast vier Karten für ein Spiel bestellt: für Dich, für Deinen Bruder, Deine Schwester und einen Freund. Eine Woche vor dem Spiel wird Dein Freund krank und kann nicht zur EURO. Als Ersatz soll Dein Vater mitfahren. Kein Problem: In Deinem Account schreibst du für diese Karte entsprechend den Namen um. Eine Neuausstellung des umgeschriebenen Tickets erfolgt nicht. Abschließend noch einmal der Hinweis: Bitte berücksichtige, dass Deine eigene Karte als Antragsteller nicht umgeschrieben werden kann.

Wer weitere Fragen zum Thema Karten hat, kann sich an die UEFA wenden oder direkt auf der FAQ-Seite des europäischen Verbandes fündig werden.

[jb]

Es ist eine der am häufigsten gestellten Fragen der Fans vor der EURO 2012. Kann ich mir zugeteilte Eintrittskarten verkaufen oder verschenken? Für alle Antragsteller von Karten gilt: Nein, sie dürfen ihr persönliches Ticket für ein EURO-Spiel nicht verkaufen oder weitergeben. Sonderregelungen gibt es nur bei Gruppenbestellungen.

[bild1]Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UEFA behält der Antragsteller bei Gruppenbestellungen eine Eintrittskarte zur persönlichen Verwendung. Die verbleibenden Eintrittskarten gibt er seinen Mitbestellern, „Gäste“ genannt, zu deren Nutzung weiter – höchstens zum Nennwert dieser Eintrittskarten plus der anteiligen Bearbeitungs- bzw. Servicegebühr.

Weder der Antragsteller noch die Gäste dürfen ihre persönliche Eintrittskarte verkaufen, zum Verkauf anbieten oder auf eine andere Weise weitergeben. Eintrittskarten, die über die Portale der 16 Nationalverbände erworben wurden, können bis 48 Stunden vor dem jeweiligen Spiel im Benutzerkonto kostenlos auf andere Gäste umgeschrieben werden.

Ein Beispiel: Du hast vier Karten für ein Spiel bestellt: für Dich, für Deinen Bruder, Deine Schwester und einen Freund. Eine Woche vor dem Spiel wird Dein Freund krank und kann nicht zur EURO. Als Ersatz soll Dein Vater mitfahren. Kein Problem: In Deinem Account schreibst du für diese Karte entsprechend den Namen um. Eine Neuausstellung des umgeschriebenen Tickets erfolgt nicht. Abschließend noch einmal der Hinweis: Bitte berücksichtige, dass Deine eigene Karte als Antragsteller nicht umgeschrieben werden kann.

Wer weitere Fragen zum Thema Karten hat, kann sich an die UEFA wenden oder direkt auf der FAQ-Seite des europäischen Verbandes fündig werden.